Verwaltung & Gemeinderat

Jugendwohnheime

Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden . Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:

     

     

  • sie sich in einer Ausbildung befinden,
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  • sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
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  • sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
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  • sie berufstätig sind.
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In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

     

     

  • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
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  • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
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  • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
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  • Sozialpädagogische Begleitung,
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  • Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.
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Rechtsgrundlage

§ 13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) (Jugendsozialarbeit)

Freigabevermerk

Stand: 21.08.2023

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr