Verwaltung & Gemeinderat
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
-
Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
-
Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr