Verwaltung & Gemeinderat
Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Fr, 13. Dezember 2024
| Beginn: 14:30
Backen mit dem Bürgermeister
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So, 15. Dezember 2024
| Beginn: 13:00
Weihnachtsmarkt
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Sa, 21. Dezember 2024
| Beginn: 19:00
Weihnachtskonzert
des TSG-Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.