Verwaltung & Gemeinderat

Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

     

     

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
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  • Entgeltliche Übernahmeformen: 
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    • Verkauf gegen Einmalzahlung
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    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
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    • Verkauf gegen Renten
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    • Verkauf gegen dauernde Last
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    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
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  • Pacht
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Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr