Verwaltung & Gemeinderat

Führerschein

Hier erfahren Sie

     

     

  • wie Sie einen Führerschein erhalten können,
  •  

     

  • welche Nachweise Sie benötigen und
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  • was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
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Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Vertiefende Informationen

Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen

Freigabevermerk

24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.