Verwaltung & Gemeinderat
Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 25. April 2024
Bunter Nachmittag
-
Fr, 26. April 2024
Bücherstube
-
Sa, 27. April 2024
Lindenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr