Rathaus & Gemeinderat
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Freigabevermerk
23.11.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
-
Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
-
Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr