Verwaltung & Gemeinderat
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Fr, 13. Dezember 2024
| Beginn: 14:30
Backen mit dem Bürgermeister
-
So, 15. Dezember 2024
| Beginn: 13:00
Weihnachtsmarkt
-
Sa, 21. Dezember 2024
| Beginn: 19:00
Weihnachtskonzert
des TSG-Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.