Rathaus & Gemeinderat

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

     

     

  • Taxi
  •  

     

  • Mietwagen
  •  

     

  • Krankenwagen
  •  

     

  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
  •  

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

Freigabevermerk

23.11.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr