Verwaltung & Gemeinderat

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gründe können sein:

     

     

  • gesundheitliche Einschränkungen
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  • körperliche Beeinträchtigungen
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  • wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
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  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch
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Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.

Freigabevermerk

24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.