Verwaltung & Gemeinderat
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Fr, 13. Dezember 2024
| Beginn: 14:30
Backen mit dem Bürgermeister
-
So, 15. Dezember 2024
| Beginn: 13:00
Weihnachtsmarkt
-
Sa, 21. Dezember 2024
| Beginn: 19:00
Weihnachtskonzert
des TSG-Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.