Rathaus & Gemeinderat
Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Vertiefende Informationen
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
- Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Freigabevermerk
- 05.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
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Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
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Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr