Verwaltung & Gemeinderat
Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 27. Juli 2024
Lindenmarkt
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Sa, 27. Juli 2024
Bau eines Insektenhotels
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Mi, 31. Juli 2024
Nistkastenbau
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr