Verwaltung & Gemeinderat
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 17. Oktober 2024
| Beginn: 19:15
Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2024
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Do, 24. Oktober 2024
Bunter Nachmittag
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Do, 24. Oktober 2024
Bunter Nachmittag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr