Rathaus & Gemeinderat
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 01. April 2023
Hauptversammlung
Obst- und Gartenbauverein
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Di, 04. April 2023
Frühstückstreff
60+
-
So, 23. April 2023
Familientag
Evangelische Jugend
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr