Verwaltung & Gemeinderat
Grundstücksvermessung - Flurstückszerlegung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Verfahrensablauf
Die Flurstückszerlegung für Privatleute führen nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen.
Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch die untere Vermessungsbehörde vornehmen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der unteren Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Plan, in dem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
- gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden, beispielsweise nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes oder § 24 des Waldgesetzes
Kosten
Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt. Dafür fallen zusätzlich Gebühren an.
Vertiefende Informationen
Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
- Vermessungsgesetz (VermG)
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich
(Gebührenverordnung MLR - GebVO-MLR)
Freigabevermerk
25.04.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
-
Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
-
Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr