Verwaltung & Gemeinderat
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
das Rechtsdienstleistungsregister
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
Freigabevermerk
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 18. Januar 2025
Sinnema 2.0 (ev. Kirchengemeinde)
Veranstaltungsort: Dorfhaus
-
Sa, 18. Januar 2025
Jahreshauptversammlung Feuerwehr
-
Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.