Verwaltung & Gemeinderat
Erbschein einziehen
Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.
Voraussetzungen
Es stellt sich heraus, dass
- der Erbschein von Anfang an nicht hätte ausgestellt werden dürfen oder
- die Voraussetzungen für seine Ausstellung nachträglich weggefallen sind.
Beispiel: Die Höhe der Erbteile ist falsch angegeben.
Zuständige Stelle
das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der Erblasserin oder des Erblassers an.
Verfahrensablauf
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins, kann das Nachlassgericht von sich aus Ermittlungen anstellen. Sie können die Einziehung eines Erbscheins auch formlos anregen, wenn Sie meinen, ein Erbschein könnte falsch sein.
Stellt sich der Erbschein als falsch heraus, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Kann es den Erbschein nicht sofort einziehen, erklärt es ihn für kraftlos. Dies gibt das Nachlassgericht öffentlich bekannt. Nach Ablauf eines Monats ist die Kraftloserklärung wirksam.
Öffentlich bekannt gemacht wird die Kraftloserklärung durch Aushang an der Gerichtstafel oder Einstellung in ein elektronisches Informationssystem des Gerichts. Zusätzlich kann das Gericht anordnen, dass der Beschluss einmal oder mehrmals im elektronischen Bundesanzeiger oder anderen Blättern veröffentlicht wird.
Fristen
Bitte beachten Sie alle vom Gericht gesetzten Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
In Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. Es fällt eine 0,5-Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses.
Hinweise
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
Rechtsbehelf
Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
Rechtsgrundlage
- § 2361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins)
- § 353 FamFG (Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen)
- § 40 GNotKG (Erbschein)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2024 freigegeben.
Veranstaltungen
-
Sa, 16. November 2024
Altpapiersammlung
-
So, 17. November 2024
Volkstrauertag
-
Sa, 23. November 2024
Weihnachtsbaumstellen
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.