Rathaus & Verwaltung
Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Voraussetzungen
In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.
Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.
Zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 25.03.2020 freigegeben.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr