Verwaltung & Gemeinderat

Handelsregister - Einsicht nehmen

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

Sie erhalten Informationen

     

     

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
  •  

     

  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.
  •  

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Verfahrensablauf

     

     

  • Sie können die Daten auch online abrufen.
  •  

     

     

  • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
    • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
    • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
      Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
  •  

Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.

Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.

Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

     

     

  • und in Papierform möchten:
    • für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
    • für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00

  •  

     

  • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
    • für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
    • für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
  •  

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Handelsgesetzbuch (HGB):

     

     

  • § 9 Einsichtnahme in das Handelsregister
  •  

Handelsregisterverordnung (HRV):

     

     

  • § 30a Ausdrucke
  •  

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG):

     

     

  • Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2
  •  

Freigabevermerk

20.02.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.