Verwaltung & Gemeinderat
Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:
- sicher
- preisgünstig
- verbraucherfreundlich
- effizient
- umweltverträglich
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
- Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers
Zuständige Stelle
Das Umweltministerium Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Gebiet des Energieversorgungsnetzes
- Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
- Anzahl der Hausanschlüsse
- Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
- Ein- und Ausspeisepunkte
- Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs
Erforderliche Unterlagen
- Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen
- Gesellschaftsvertrag (bzw. Satzung) und ggf. Konsortialvertrag
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug
- bei eingetragenen Genossenschaften: Genossenschaftsregisterauszug
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
- Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis und Lebenslauf
- Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. bzw. der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (VDE-AR-N 4001 (S 1000) / DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040), ggf. TSM-Bestätigung
- Betriebsführungsverträge, sofern abgeschlossen
- Konzessionsvertrag (Wegerechtsvertrag), sofern abgeschlossen
- Kauf- oder Pachtvertrag über das Netz, sofern abgeschlossen
- Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung und -behebung)
- Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Gewinnabführungsverträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Kosten
Der Gebührenrahmen beträgt 300 - 50.000 €.
Bearbeitungsdauer
Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Vertiefende Informationen
Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
- § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (Genehmigung des Netzbetriebs)
- Nr. 14.1 der Anlage zu § 1 Gebührenverordnung Umweltministerium (GebVO UM) (Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände)
Freigabevermerk
16.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 17. Oktober 2024
| Beginn: 19:15
Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2024
-
Do, 24. Oktober 2024
Bunter Nachmittag
-
Do, 24. Oktober 2024
Bunter Nachmittag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr