Rathaus & Gemeinderat

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

     

     

  • Wohnbauflächen,
  •  

     

  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  •  

     

  • Grünflächen oder
  •  

     

  • Verkehrsflächen.
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Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Vertiefende Informationen

UVP-Portal

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

     

     

  • 24.04.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
  •  

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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