Rathaus & Gemeinderat
Grundstücksvermessung - Flurstückszerlegung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Verfahrensablauf
Die Flurstückszerlegung für Privatleute führen nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen.
Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch die untere Vermessungsbehörde vornehmen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der unteren Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Erforderliche Unterlagen
- Plan, in dem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
- gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden, beispielsweise nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes oder § 24 des Waldgesetzes
Kosten
Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt. Dafür fallen zusätzlich Gebühren an.
Vertiefende Informationen
Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
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Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
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Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr