Verwaltung & Gemeinderat
Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
- Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- Verkehrsregeln für E-Scooter/Elektroroller
Rechtsgrundlage
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 05. Dezember 2024
| Beginn: 19:15
Gemeinderatssitzung (Jahresabschlusssitzung) am 05. Dezember 2024
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Sa, 07. Dezember 2024
TSG Weihnachtsfeier
-
So, 08. Dezember 2024
TSG Kinder- / Jugendweihnachtsfeier
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.