Verwaltung & Gemeinderat

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

Voraussetzungen

     

     

  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
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  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
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Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

     

     

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
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  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
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Verfahrensablauf

Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

Vertiefende Informationen

allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.