Verwaltung & Gemeinderat
Mofaprüfbescheinigung beantragen
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
- erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und
- die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Voraussetzungen
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
- eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
- eine theoretische Prüfung ablegen und
- eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.
Zuständige Stelle
- für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
- für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH
Verfahrensablauf
- Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.
- Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.
- Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
Kosten
je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00
Bearbeitungsdauer
Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch; Informationen zu Form und Frist des Widerspruchs erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
- § 10 Absätze 3 und 4 Mindestalter zum Führen von Mofas
Freigabevermerk
13.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 27. März 2025
Bunter Nachmittag
-
Fr, 28. März 2025
Hauptversammlung
-
Sa, 29. März 2025
Jungschar Sportnacht
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.