Verwaltung & Gemeinderat
Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.
Hinweis:
Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann – eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.
In den Grundschulempfehlungen ist für jede Schulart auch die Empfehlung für den Besuch der Gemeinschaftsschule enthalten.
Zuständige Stelle
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Werkrealschulen/Hauptschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
- Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchG) (Grundschule)
- § 6 Schulgesetz (SchG) (Werkrealschule und Hauptschule)
- § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
- Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)
Freigabevermerk
19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
So, 13. Oktober 2024
Jugendsonntag
-
Do, 17. Oktober 2024
| Beginn: 19:15
Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2024
-
Do, 24. Oktober 2024
Bunter Nachmittag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr