Rathaus & Gemeinderat
Luftrechtliche Aufstiegserlaubnis für Feuerwerke
Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit ein Feuerwerk abbrennen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.
Voraussetzungen
Es gibt zwei Fälle, in denen beim Abbrennen von Feuerwerken eine Erlaubnis erforderlich ist:
- In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Feuerwerke aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
- Der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn sie mehr als 300 Meter aufsteigen, ist verboten und Bedarf einer Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Verfahrensablauf
Sie können mit dem Online Antrag eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Fristen
Mindestens zwei Wochen vor Aufstieg des Feuerwerks.
Erforderliche Unterlagen
Abbrennanzeige der jeweiligen Gemeinde.
Kosten
Für eine Ausnahmeerlaubnis beträgt die Gebühr 60 Euro.
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei Wochen
Rechtsgrundlage
- § 19 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Verbotene Nutzung des Luftraums)
- § 20 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)
- § 2 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) (Gebühren) in Verbindung mit Abschnitt VI Nr. 15a des Gebührenverzeichnisses
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 04.05.2020 freigegeben.
Veranstaltungen
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Sa, 04. Februar 2023
Schnittunterweisung, Obst- und Gartenbauverein
Obst- und Gartenbauverein
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Di, 07. Februar 2023
Frühstückstreff
60+
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Mi, 15. Februar 2023
Vortrag: "Obstverwertung, vom Most bis zur Marmelade"
Obst- und Gartenbauverein Vortrag: August Kottmann, Gosbach
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
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