Rathaus & Gemeinderat
E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen
Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.
Voraussetzungen
- Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
- Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
- Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.
Zuständige Stelle
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg. - Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein. - Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
- Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
- Internetseite der L-Bank
- Förderung Elektromobilität: Informationen des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Freigabevermerk
25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 28. September 2023
bunter Nachmittag, ev. Kirche
-
Sa, 30. September 2023
Lindenmarkt
-
So, 08. Oktober 2023
Jugend-Gottesdienst und Jugend-Sonntag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr