Verwaltung & Gemeinderat

eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Voraussetzungen

Sie sind

     

     

  • mindestens 16 Jahre alt und
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  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
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  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
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Zuständige Stelle

in Baden-Württemberg:

     

     

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung, oder Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Bezirk Sie wohnen, bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist, in deren Bezirk Sie gemeldet sind oder Sie sich vorübergehend aufhalten
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im Ausland:

     

     

  • das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen
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Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

     

     

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin.
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Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:

     

     

  • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
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Fristen

Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Erforderliche Unterlagen

     

     

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
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  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
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  • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
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Kosten

     

     

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
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  • bei Versand des PIN-Briefes ins Ausland: jeweilige Auslagen
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Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

Vertiefende Informationen

Bundesinnenministerium:

Hinweise

Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich

1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,

2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie

3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Rechtsgrundlage

EID-Karte-Gesetz

     

     

  • § 8 Ausstellung der eID-Karte
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  • § 20 Pflichten des Karteninhabers
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§§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

Freigabevermerk

Der Text entstand in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 13.03.2023 freigegeben.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr