Rathaus & Gemeinderat
Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen
Der Bau und die räumliche Ausstattung von Schulen sind Aufgaben der kommunalen Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit wahrnehmen.
Das Land Baden-Württemberg fördert bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen Baumaßnahmen zur Schaffung des für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen erforderlichen Raumbedarfs sowie die Sanierung bestehender Schulgebäude.
Voraussetzungen
Bei Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien (ohne Oberstufe) und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsschulen) sind zusätzliche Räume und Flächen für den Essens-, Ganztags- und Freizeitbereich zur Umsetzung rhythmisierter Tagesstrukturen förderfähig, wenn diese
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbieten,
- die Ganztagsangebote unter der Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisieren und
- über ein pädagogisches Konzept verfügen.
Der förderfähige Raumbedarf richtet sich dabei nach dem pädagogischen Konzept der Schule, der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, und den örtlichen Verhältnissen.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.
Verfahrensablauf
Vor Beginn der Baumaßnahmen muss der Schulträger, der Ganztagsbaumaßnahmen durchführen will, die Erforderlichkeit der Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium klären.
Fristen
bis spätestens 1. Oktober g für das Förderprogramm des Folgejahres
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
- Baubeschreibung
Kosten
Der jeweilige Schulträger finanziert die Baumaßnahmen für Schulen in seiner Trägerschaft, ggf. unter Einbeziehung einer Landesförderung.
Für die Bearbeitung des Förderantrags durch die Regierungspräsidien fallen keine Kosten an.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)
Freigabevermerk
Stand: 05.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 04. Februar 2023
Schnittunterweisung, Obst- und Gartenbauverein
Obst- und Gartenbauverein
-
Di, 07. Februar 2023
Frühstückstreff
60+
-
Mi, 15. Februar 2023
Vortrag: "Obstverwertung, vom Most bis zur Marmelade"
Obst- und Gartenbauverein Vortrag: August Kottmann, Gosbach
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
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