Rathaus & Gemeinderat
Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
- Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.
Zuständige Stelle
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
- Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
- Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
- Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Namensänderung im Original
Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
Kosten
Keine.
Hinweise
Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
Freigabevermerk
Stand: 06.10.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 04. Februar 2023
Schnittunterweisung, Obst- und Gartenbauverein
Obst- und Gartenbauverein
-
Di, 07. Februar 2023
Frühstückstreff
60+
-
Mi, 15. Februar 2023
Vortrag: "Obstverwertung, vom Most bis zur Marmelade"
Obst- und Gartenbauverein Vortrag: August Kottmann, Gosbach
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr