Rathaus & Gemeinderat

Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

Voraussetzungen

     

     

  • Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
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  • Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.
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Zuständige Stelle

Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.

     

     

  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
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  • Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
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  • Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
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  • Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
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  • Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
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Erforderliche Unterlagen

     

     

  • Nachweise über die Namensänderung im Original
    Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
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Kosten

Keine.

Hinweise

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Freigabevermerk

Stand: 06.10.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

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Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
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