Verwaltung & Gemeinderat

Auszubildende im Obst- und Gartenbau zur Abschlussprüfung anmelden

Sie möchten als gärtnerisches Unternehmen Ihre Auszubildenden zur Prüfung anmelden? Die Regierungspräsidien bieten zweimal jährlich Abschlussprüfungen für den gärtnerischen Ausbildungsberuf an.

Die Sommerprüfung findet zwischen Mai und Juli, die Winterprüfung zwischen Januar und März statt.

Die Berufsausbildung endet in den gärtnerischen Ausbildungsberufen mit einer Abschlussprüfung zur Gärtnerin beziehungsweise zum Gärtner

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass die Auszubildenden die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen, um den erlernten Beruf auszuüben.

Voraussetzungen

     

     

  • Ihre Auszubildenden haben die Ausbildungszeit zurückgelegt beziehungsweise der Ausbildungsvertrag endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
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  • Ihre Auszubildenden haben an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen.
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  • Der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis wurde von Ihren Auszubildenden geführt und unterzeichnet (Berichtsheft).
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Zuständige Stelle

das für die Ausbildungsstätte zuständige Regierungspräsidium

Verfahrensablauf

Sie werden durch die zuständige Stelle aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden.

Sie müssen für jede Person in Ausbildung einen einzelnen Online-Antrag einreichen:

     

     

  • Sie füllen den Antrag vollständig aus senden diesen ab
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  • In Ihrem Posteingang befindet sich eine Bestätigung mit Anhang.
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  • Sie drucken das Formular (generiertes PDF) aus.
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  • Sie und Ihre Person in Ausbildung unterzeichnen handschriftlich das ausgedruckte Anmeldeformular.
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  • Vor der Zulassungskontrolle des Ausbildungsnachweises heften Sie oder Ihre Person in Ausbildung das Anmeldeformular in das Berichtsheft.
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Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung direkt an die Auszubildenden. Eine Mehrfertigung erhält der Ausbildungsbetrieb.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis.

Fristen

     

     

  • 1. April für die Sommerprüfung
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  • 1. November für die Winterprüfung
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Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, müssen Sie Ihre Auszubildenden ebenfalls freistellen.

Das Ausbildungsverhältnis endet:

     

     

  • bei bestandener Abschlussprüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das gärtnerische Unternehmen erhält eine Mehrfertigung des Ergebnisses.
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  • bei nicht bestandener Abschlussprüfung mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
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Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

     

     

  • § 15 - Freistellung, Anrechnung
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  • §§ 37 - 50 - Prüfungswesen
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Freigabevermerk

17.05.2024 Regierungspräsidium Freiburg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr