Verwaltung & Gemeinderat

Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen

Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.

Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

Voraussetzungen

     

     

  • Sie sind als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt/in anerkannt.
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  • Sie möchten eine Person zur Ausbildung einstellen.
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  • Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
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  • Die erforderlichen Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag haben Sie vorliegen.
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  • Sie müssen den Ausbildungsplan noch bearbeitet vorlegen.
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Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Plan online erstellen:

     

     

  • Öffnen Sie den Link zum Ausbildungsplan.
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  • Sie haben sich noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich und legen ein Passwort fest.
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  • Die dort hinterlegten Daten werden automatisch in den Ausbildungsplan übernommen.
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  • Achten Sie bitte darauf, dass Sie die korrekte Bezeichnung sowie die Adresse Ihres Ausbildungsbetriebes wählen (siehe Anerkennungsbescheide).
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  • Halten Sie den Berufsausbildungsvertrag griffbereit, damit Sie problemslos einige Daten übernehmen können.
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  • Sie können jederzeit während der Bearbeitung des Ausbildungsplans unterbrechen und zwischenspeichern.
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  • Sie können in der linken Navigationsleiste jederzeit zurück "blättern" oder nach vorne weitergehen.
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  • Am Ende wird der Ausbildungsplan einer Plausibilitätsprüfung ("haben Sie alles korrekt ausgefüllt") unterzogen.
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  • Den Ausbildungsplan können Sie über den Button "senden" als E-Mail an das Behördenpostfach "Regierungspräsidium Karlsruhe" übersenden, dann druckt das Regierungspräsidium Karslruhe ihn für Sie aus.
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  • Nach Bearbeitung des Berufsausbildungsvertrages erhält Ihre auszubildende Person den Ausbildungsplan vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurück.
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  • Die auszubildende Person muss ihn anschließend in den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) abheften.
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  • Beachten Sie die Hinweise im Ausbildungsplan und die regelmäßige handschriftliche Bearbeitung.
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Fristen

     

     

  • Vor Beginn der Ausbildung
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  • Der Berufsausbildungsvertrag einschließlich aller Anlagen ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zur Eintragung in das Verzeichnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.
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Erforderliche Unterlagen

Keine.

Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:

     

     

  • Berufsausbildungsvertrag in 3-facher Fertigung
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  • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule
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  • Lebenslauf
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  • Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
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  • Ggf. Bescheinigung Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
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  • Ggf. Nachweis über Verkürzung z. B. bei Abitur, Berufsabschluss
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  • Ggf. Verzicht auf Verkürzung. Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail anfordern.
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  • Ggf. bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes bisheriger Vertrag und sofern in einem anderen Bundesland die Ausbildung absovliert wrude, Abmeldebestätigung der dortigen zuständigen Stelle.
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  • Ggf. Kooperationsvertrag
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Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 14 Tagen

Vertiefende Informationen

Unterlagen für Auszubildende und Ausbildende (Betriebe)

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 10.06.2024

Verantwortlich: Regierungspräsidium Karlsruhe

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.