Verwaltung & Gemeinderat
Von der Nachweis- und Registerpflegepflicht befreien lassen
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen Sie die ordnungsgemäße Entsorgung nach.
Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.
Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist von der Behörde zu berücksichtigen, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweis- und Registerführung besteht.
Zuständige Stelle
In allen anderen Fällen entweder die untere Verwaltungsbehörde als untere Abfallrechtsbehörde bei den Städten und Landkreisen oder die jeweilige höhere Abfallrechtsbehörde (Regierungspräsidien) bei den sog. Zaunbetrieben.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Vor dem Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht.
Erforderliche Unterlagen
Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.
Kosten
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
Hinweise
Informationen zum elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 26 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Freigabevermerk
17.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 05. Dezember 2024
| Beginn: 19:15
Gemeinderatssitzung (Jahresabschlusssitzung) am 05. Dezember 2024
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Sa, 07. Dezember 2024
TSG Weihnachtsfeier
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So, 08. Dezember 2024
TSG Kinder- / Jugendweihnachtsfeier
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.