Verwaltung & Gemeinderat
Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Erteilung der Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zuständig geworden.
Allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Informationen zum Registrierungsverfahren, der Registersuche, zu Beschwerden und zur geldwäscherechtlichen Aufsicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Hinweise
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Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 27. März 2025
Bunter Nachmittag
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Fr, 28. März 2025
Hauptversammlung
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Sa, 29. März 2025
Jungschar Sportnacht
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Dienstagnachmittag
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Donnerstagnachmittag
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Mittwoch geschlossen.