Verwaltung & Gemeinderat
Integriertes Auslandsstudium beantragen
Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:
- Durch die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
- Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.
Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Verfahrensablauf
Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.
Fristen
Abhängig von der Hochschule, ggf. Prüfungsordnung.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.
Kosten
keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
- § 61 Landeshochschulgesetz (LHG) (Beurlaubung)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
-
Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
-
Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.