Verwaltung & Gemeinderat
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Vertiefende Informationen
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
Rechtsgrundlage
§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU)
Freigabevermerk
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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So, 05. Mai 2024
Konfirmation
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
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Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr