Verwaltung & Gemeinderat
Sonstige Nutzungsarten
Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.
Vertiefende Informationen
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Freigabevermerk
18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 27. April 2024
Lindenmarkt
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Sa, 27. April 2024
TTV Putzaktion
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So, 28. April 2024
Konfirmation
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr