Verwaltung & Gemeinderat
Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
- Ausweisdokumente
- Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Veranstaltungen
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So, 05. Mai 2024
Konfirmation
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
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Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr