Verwaltung & Gemeinderat
Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Vertiefende Informationen
- Die amtliche Überwachung ist zuständig für:
- Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).
- Thema "Verbraucherschutz" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2023
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 02. Mai 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2024
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So, 05. Mai 2024
Konfirmation
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr