Verwaltung & Gemeinderat

Überbetrieblicher Arbeitsschutz

Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht überwacht die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und bietet darüber hinaus Beratung bei Fragen zur Prävention an. Diese Vollzugsaufgaben nehmen die Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise wahr.

Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz gehören unter anderem die

     

     

  • Überwachung der Sicherheit von Maschinen, Geräten und Anlagen,
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  • Kontrolle der Einrichtungen von Arbeitsstätten und des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen,
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  • Kontrolle von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial (z.B. Druckbehälter, Lager für brennbare Flüssigkeiten),
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  • Beaufsichtigung der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Sprengstoffen und Feuerwerksartikeln,
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  • Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz),
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  • Überwachung von Anlagen und Einrichtungen nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung durch die Regierungspräsidien.
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Staatlicher Gewerbearzt

Der Aufgabenschwerpunkt des staatlichen Gewerbearztes liegt im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

     

     

  • Beratung von Behörden bei arbeitsmedizinischen Fragen - auf Wunsch werden Betriebsbegehungen durchgeführt
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  • Beurteilung der in Baden-Württemberg gemeldeten Berufskrankheiten
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  • Bewertung von Arbeitsplätzen aus arbeitsmedizinischer Sicht
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  • Beratung der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz
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  • Veranstaltung von arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Betriebsärzte
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Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 13.02.2019 freigegeben.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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