Verwaltung & Gemeinderat
Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
An die Berufsausübung als Ingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation,z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss.
Zusätzlich müssen Sie je nach Berufsbezeichnung (z.B. als "Beratender Ingenieur") gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
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Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
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Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.