Verwaltung & Gemeinderat
Erbschein
Haben Sie sich entschlossen, Ihr Erbe anzutreten, werden Sie in vielen Fällen einen Nachweis für Ihr Erbrecht benötigen. Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang seines Erbrechts sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder einer Testamentsvollstreckung angibt.
Der Erbschein dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. Grundsätzlich kann jeder davon ausgehen, dass er richtig und vollständig ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich entfallen sind, wird die Einziehung des Erbscheins angeordnet.
Kann der Erbschein nicht sofort eingezogen werden oder sind die Ausfertigungen des Erbscheins nicht mehr wiederzuerlangen, wird der Erbschein für kraftlos erklärt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.
Veranstaltungen
-
Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
-
Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
-
Sa, 11. Mai 2024
Blumenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr