Verwaltung & Gemeinderat
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Fr, 26. April 2024
Bücherstube
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Sa, 27. April 2024
Lindenmarkt
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Sa, 27. April 2024
TTV Putzaktion
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr