Verwaltung & Gemeinderat
Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium für hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
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Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
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Sa, 11. Mai 2024
Blumenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr