Verwaltung & Gemeinderat
Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Veranstaltungen
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Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
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Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
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Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.