Verwaltung & Gemeinderat
Überblick
Wenn Sie in Baden-Württemberg alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig.
Aus besonderem Anlass kann Ihnen der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden. Solche besonderen Anlässe können beispielsweise sein:
- Jubiläumsfeste
- Schützenfeste
- Sportveranstaltungen
- Volksfeste
- Vereinsveranstaltungen
- Märkte
Achtung: Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben.
Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.
Rechtsgrundlage
§ 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit §§ 1 ff. Gaststättengesetz (GastG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 29.03.2018 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
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Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
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Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.