Verwaltung & Gemeinderat
Steuerliche Aspekte für Bauherren
- Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen.
- Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.
- Selbst genutztes Wohneigentum als private Altersvorsorge wird gefördert.
- Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.
Vertiefende Informationen
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
- Wohnungsbauprämie beantragen
- Internetseiten des Bundeszentralamt für Steuern zu den Bauleistungen
- Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 02.09.2022 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
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Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
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Sa, 11. Mai 2024
Blumenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr