Rathaus & Gemeinderat
Aufhebung einer Adoption
Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise wenn
- die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist oder
- wesentliche Formfehler geschehen sind.
Beispiel: Eine der erforderlichen Einwilligungen hat nicht vorgelegen.
In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag nur innerhalb einer Frist von einem Jahr, deren Beginn von der Art des Fehlers abhängt (hier: ab dem Zeitpunkt, in dem einem Elternteil bekannt wird, dass die Adoption ohne seine Einwilligung erfolgt ist) und nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.
Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.
Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
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Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
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Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
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Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
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