Verwaltung & Gemeinderat

Leistungen bei stationärer Pflege

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch

     

     

  • die Betreuungskosten und
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  • die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.
  •  

Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:

     

     

  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
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  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
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  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
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  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005
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Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.

Freigabevermerk

Stand: 16.06.2021

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr