Verwaltung & Gemeinderat
Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine Zuordnung ist nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 25.09.2018 freigegeben.
Veranstaltungen
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Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
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Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
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Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.