Verwaltung & Gemeinderat
Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)
Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.
Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.
Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.
Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.
Vertiefende Informationen
Broschüre "Das Recht der Ehe - rechtliche Hinweise" (PDF)
Freigabevermerk
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Di, 07. Mai 2024
Frühstückstreff
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Do, 09. Mai 2024
Gottesdienst im Grünen am Aichelberg
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Sa, 11. Mai 2024
Blumenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr