Verwaltung & Gemeinderat

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

     

     

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  •  

     

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
  •  

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Erforderliche Unterlagen

     

     

  • Personalausweis oder Reisepass
  •  

     

  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
  •  

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Leistungsklage

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

     

     

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
  •  

Meldeverordnung Baden-Württemberg

     

     

  • § 9 Datenübermittlungen
  •  

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

     

     

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
  •  

Freigabevermerk

08.01.2024; Innenministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr