Verwaltung & Gemeinderat

Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

     

     

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
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  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
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  • seine Lernpotenziale.
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Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Voraussetzungen

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

Zuständige Stelle

die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr2024/2025:

     

     

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
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  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
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Erforderliche Unterlagen

     

     

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
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  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
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  • Grundschulempfehlung
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Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

     

     

  • 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
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Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr